Die Kinderhausordnung
Wir möchten Ihnen ein gesundes Miteinander in unseren Hausgemeinschaften ermöglichen, darum ist es notwendig, andere Mitbewohner zu tolerieren, zu respektieren und miteinander zu reden.
Um unseren Kindern eine ungestörte Entwicklung zu ermöglichen, sollten sie möglichst wenig eingeschränkt oder behindert werden. Das Spielen ist auch auf unseren Grünanlagen, Plätzen und Gehwegen erlaubt.
Kinder dürfen auch Besuch zum Spielen empfangen. Zu einer ungestörten Entwicklung der Kinder gehört es ebenso, dass sie sich frei und ungezwungen bewegen können.
Kinder dürfen Fahr-, Lauf- und Dreiräder auch auf unseren Wegen und Hofräumen benutzen. Es soll jedoch Rücksicht auf Fußgänger und Mitbewohner genommen werden.
„Kinderlärm“ ist ein natürlicher Lärm, der zum (Kinder-) Alltag gehört. „Kinderlärm“ ist keine Ruhestörung und sollte auch von den anderen Hausbewohnern toleriert werden.
Wiesen, Spielplätze, Sandkästen und Wege sind Spielräume für Kinder
„und keine Toiletten für Hunde und Katzen“.
Wir bitten alle Tierbesitzer und Tierfreunde diese Flächen sauber zu halten.
Tierkot ist für die Gesundheit unserer Kinder gefährlich.
Konflikte, die aus vorgenannten Punkten entstehen könnten, sollten zwischen den Elternteilen der Kinder ausgetragen, und beigelegt werden. Meinungen, „auch die der Kinder“ sollten hier von allen beteiligten Seiten Gehör finden, und zu einer gütlichen Einigung führen.
Falls Streitigkeiten länger andauern sollten, scheuen Sie sich nicht, uns zu informieren.