Die Mitgliedschaft bei der Eisenbahner-Wohnungsgenossenschaft Hof e.G.

Wollen Sie Mitglied in unserer Genossenschaft und ein Teil dieser starken Gemeinschaft werden?

Jede natürliche Person, Personenhandelsgesellschaft sowie juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts kann Mitglied bei der Eisenbahner-Wohnungsgenossenschaft Hof e.G. werden, wenn ein Mietvertrag abgeschlossen wird.

Durch die Mitgliedschaft erfüllen Sie alle Voraussetzungen, um auch Nutzer unserer Genossenschaftswohnungen zu werden. Wahrscheinlich können Sie dann auch bald Ihr neues Zuhause beziehen. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf scheidet bei uns aus.

Wie werde ich Mitglied bei der EWoGe Hof?

  1. Sie füllen ein Bewerbungsformular mit Ihren persönlichen Angaben aus. Mit Ihrer geleisteten Unterschrift zu Ihren Angaben berechtigen Sie uns ebenfalls eine  Schufa-Auskunft einzuholen.

  2. Eine sogenannte unbedingte Beitrittserklärung ist von Ihnen zu unterschreiben. Über die Zulassung beschließt der Vorstand. Grundsätzlich werden neue Mitglieder nur bei Abschluss eines Mietvertrages zugelassen.

  3. Der Beitritt zu unserer Genossenschaft erfolgt durch Zahlung von 5 Anteilen zu je 150,00 Euro, das sind insgesamt 750,00 Euro und durch Zahlung einer einmaligen Aufnahmegebühr von 15,00 Euro.

  4. Herzlichen Glückwunsch  –  Sie sind Mitglied bei der EWoGe Hof!

 

Die Mitgliedschaft kann jederzeit schriftlich bis zum 30.09. eines jeden Jahres gekündigt werden. Die Mitgliedschaft ist dann zum 31.12. des ablaufenden Jahres gekündigt und wird im Folgejahr nach der Generalversammlung ausbezahlt.

Wenn Sie mehr Informationen über die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft erhalten wollen, dann lesen Sie bitte unsere Satzung